Ja, in bayerische Biergärten darfst du deine eigene Brotzeit mitbringen. Das bestimmt die bayerische Biergartenverordnung.
Was zählt als Biergarten?
Die Verordnung nennt zwei Hauptmerkmale:
Er muss Gartencharakter haben; im Idealfall mit Bäumen, die Schatten spenden.
Die Möglichkeit, dort deine eigene Brotzeit unentgeltlich zu essen. Sprich: Darfst du dein Essen nicht mitbringen, zählt es auch nicht als Biergarten.
Wichtig: Die Vorgaben müssen nicht auf die gesamte Gaststätte zutreffen. Es kann also auch nur ein Teil als Biergarten gelten.
Was nicht erlaubt ist:
Essen, das über eine Brotzeit hinaus geht. Also keine großen Mahlzeiten. Schon gar nicht, die Zubereitung vor Ort mit Grill oder Gaskocher. Auch kein Buffet. Im Zweifel entscheidet der gesunde Menschenverstand und das Einverständnis des Gastwirts.
Essen in den Biergarten liefern lassen. Egal, ob Pizza oder Schnitzel.
Eigenes Essen in den bedienten Bereich einer Gaststätte mitzubringen. Oft gibt es nämlich einen bedienten und einen unbedienten Bereich. Nur der unbediente zählt als Biergarten im Sinne der Verordnung.
Der Vollständigkeit halber erwähnt: Eigene Getränke mitbringen, ist nicht erlaubt (offensichtliche Ausnahmen: zum Beispiel Milchnahrung für Säuglinge).
Biergärten außerhalb Bayerns: Dafür kenne ich keine Regelungen. Mein Tipp, sprich mit dem Gastwirt.
Hast du eine Frage, auf die du eine kurze Antwort wünschst? Dann schreib uns!
Lesetipps der Redaktion:
Titelbild: SevenCooks