Die Zutaten für Marmelade, Konfitüre und Gelee sind gesetzlich in der Konfitürenverordnung festgelegt.
Marmelade darf nur aus Zitrusfrüchten sowie Wasser und Zucker bestehen. Der Mindestgehalt der verwendeten Früchte ist 200 g pro 1000 g, also 20 %. Die zulässigen Fruchterzeugnisse sind Pülpe (eine breiig-stückige Masse aus den genießbaren Teilen), Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug und die Schale.
In Konfitüre sind neben Wasser und Zucker die Erzeugnisse verschiedener Früchte erlaubt, allerdings dürfen dabei nur Pülpe und Fruchtmark verwendet werden. Der Mindestfruchtanteil ist abhängig von der Frucht:
Johannisbeeren, Vogelbeeren, Sanddorn, Hagebutten und Quitten: mindestens 25 %
Ingwer: mindestens 15 %
Kaschuaäpfel: mindestens 16 %
Passionsfrüchte: mindestens 6 %
Alle anderen Früchte: mindestens 35 %
Fun Fact: "Konfitüre extra" hat einen höheren Fruchtgehalt als "Konfitüre" und wird vorrangig aus nicht konzentrierter Pülpe hergestellt. Nicht jede Fruchtkombination erlaubt. So dürfen beispielsweise Äpfel, Birnen oder Tomaten nicht mit andern Früchten kombiniert werden.
Gelee besteht aus Zucker und Saft bzw. wässrigem Auszug von Früchten. Für die Zutaten gelten dieselben Mindestmengen wie für Konfitüre. Für "Gelee extra" gelten dieselben Mindestmengen hinsichtlich des Fruchanteils sowie dieselben Kombinationsverbote wie für "Konfitüre extra".
Fruchtaufstriche unterliegen keinen besonderen Vorschriften.
Mein Tipp: Wenn du genau wissen willst, was in deinem Essen steckt, verlasse dich nicht auf Produktnamen, sondern sieh dir die Zutatenliste auf der Verpackung an. Sie ist innerhalb der EU für alle abgepackten Lebensmittel verpflichtend.
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Titelbild: SevenCooks